Im Rahmen eines Antrags schildern die Gesuchsteller ihre finanzielle Notsituation und geben Auskunft über ihre Personalien und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. In monatlichen Sitzungen beraten die Stiftungsräte über die Anträge, deren Genehmigung per Mehrheitsentscheid erfolgt.
Die Auszahlung der Leistung, bei der es sich in jedem Fall um eine einmalige oder befristete finanzielle Unterstützung handelt, erfolgt ausschliesslich über die Begleichung offener Rechnungen in direktem Zusammenhang mit der Notsituation oder in Form von Lebensmittelgutscheinen. Gegebenenfalls gehen einer Zahlung auch Rücksprachen mit Ärzten, Therapeuten, anderen eingebundenen Einrichtungen usw. voraus. Scheint die befristete finanzielle Hilfe nicht zielführend, verweisen wir an entsprechende Institutionen oder knüpfen unsere Leistungen an Auflagen wie Budget- oder Schuldenberatungen.